Externe Beratung nutzen: Kosten durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss reduzieren

Ziel ist, die Erfolgsaussichten und die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. 

Unternehmensberatungen für KMU- Entstehende Kosten werden durch das Förderprogramm reduziert

Kleine und mittlere Unternehmen müssen regelmäßig wichtige Entscheidungen treffen – etwa zur strategischen Ausrichtung, zur Kundengewinnung, zum Vertrieb, zur Organisation oder zur Weiterentwicklung des Geschäftsmodells. Das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ unterstützt Unternehmen dabei, für solche Fragestellungen externe Beratung in Anspruch zu nehmen.

Der Vorteil: Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, übernimmt der Staat einen Teil der Beratungskosten. Unternehmen können durch die BAFA-Förderung externe Expertise nutzen und gleichzeitig ihren eigenen finanziellen Aufwand reduzieren.

BAFA-Förderung: Wie hoch ist der Zuschuss?

Gefördert werden Beratungskosten von bis zu 3.500 Euro. Für Unternehmen in Hessen und den meisten anderen alten Bundesländern beträgt der Zuschuss in der Regel 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, also maximal 1.750 Euro. In bestimmten Regionen und unter bestimmten Voraussetzungen können höhere Fördersätze gelten.

Ob eine konkrete Beratung förderfähig ist und wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von den jeweiligen Förderbedingungen ab. Detaillierte Informationen finden Sie hier: Förderrichtlinie 

Auf den Punkt Marketing ist beim BAFA gelistet

Auf den Punkt Marketing ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Beratungsunternehmen für das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ gelistet. Förderfähige kleine und mittlere Unternehmen können daher für geeignete Beratungsprojekte einen Zuschuss zu den Beratungskosten beantragen. Ob eine Beratung förderfähig ist und wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.

Sie möchten prüfen, ob Ihre geplante Beratung förderfähig ist?

Sprechen Sie mich an. Gemeinsam klären wir, ob eine Förderung grundsätzlich infrage kommt.

Wichtiger Hinweis: Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn der Beratung gestellt werden. Über die Förderung entscheidet das BAFA; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

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